Assistenzhunde
Hunde, die mehr können
Assistenzhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die Menschen mit körperlichen, sensorischen oder psychischen Beeinträchtigungen im Alltag unterstützen. Sie helfen ihren Bezugspersonen, selbstständig zu bleiben, indem sie Aufgaben übernehmen, die den Alltag erleichtern. So können sie beispielsweise Türen öffnen, Ampeln anzeigen, bei gesundheitlichen Notfällen Hilfe alarmieren oder sehbehinderte Personen sicher an Hindernissen vorbeiführen.
Im Unterschied zu Therapiebegleithunden und Pädagogikbegleithunden, die vor allem in Therapie- oder Bildungseinrichtungen eingesetzt werden, arbeitet ein Assistenzhund direkt und nur mit seiner Bezugsperson zusammen und handelt häufig eigenständig. Sie übernehmen unterschiedliche Aufgaben und werden individuell auf die Bedürfnisse ihrer Bezugsperson ausgebildet.

Sie kommen unter anderem für Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbeeinträchtigungen, Mobilitätseinschränkungen, psychischen sowie chronischen Erkrankungen wie Diabetes oder Epilepsie zum Einsatz.
Bitte beachte: Derzeit können keine neuen Assistenzhund-Teams geprüft werden, weil es momentan keine akkreditierte Prüfungsstelle gibt. Bis eine solche Stelle eingerichtet ist, können Prüfungen nicht offiziell durchgeführt werden. Dies dient der Qualitätssicherung und stellt sicher, dass alle Assistenzhunde zuverlässig und fachlich fundiert ausgebildet werden.
Vergleich
Therapiebegleit- (TPH), Pädagogikbegleit- (PBH)- und Assistenzhunde (AH) haben unterschiedliche Aufgaben und Einsatzbereiche. Therapiebegleithunde unterstützen therapeutische Prozesse, Pädagogikbegleithunde begleiten Lern- und Sozialprozesse in Bildungseinrichtungen, wohingegen Assistenzhunde Menschen mit Beeinträchtigungen täglich im Alltag helfen. Die Unterschiede können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
AH
Arbeit mit unterschiedlichen Menschen
Einsatz in Kliniken / Therapieeinrichtungen
Einsatz in Bildungseinrichtungen / Kitas / Schulen
Benötigt spezielle Ausbildung
Rechtlich anerkannt / gesetzlich geschützt
Hunde, die das Leben leichter machen
Die Ausbildung von Blindenführhunden und Signalhunden biete ich nicht an. Für diese speziellen Hunde empfehle ich Kolleginnen und Kollegen, die mit den individuellen Bedürfnissen der Halter vertraut sind und gezielt darauf eingehen können.
Für Menschen mit Diabetes, Epilepsie u. a. Erkrankungen.
Führt sehbehinderte oder blinde Menschen sicher durch den Alltag und erkennt Hindernisse. Diese Hunde können von der Krankenkasse übernommen werden.
Unterstützt Menschen mit körperlichen Einschränkungen: Türen öffnen, Gegenstände bringen, Halt geben, beim Gehen helfen.
Unterstützt Menschen mit psychischen Erkrankungen wie PTBS, Angststörungen oder Depressionen, z. B. durch Beruhigung, Erinnerung oder Alarmfunktion.
Begleitet Menschen im Autismus-Spektrum, unterstützt Struktur, Sicherheit und Stressbewältigung im Alltag.
Alarmiert Menschen mit Hörbeeinträchtigungen auf Geräusche wie Türklingel, Wecker, Sirenen oder Telefon.
Nur durch die Prüfung durch einen anerkannten Assistenzhundeprüfer erhält der Hund uneingeschränkte Zugangsrechte. Dies wird durch einen speziellen Ausweis für den Halter sowie eine Plakatte für den Hund belegt.
Um einen Assistenzhund zu erhalten, muss eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung vorliegen. Der Arzt muss bestätigen, dass ein Assistenzhund sinnvoll wäre und dem Menschen das tägliche Leben erleichtern würde. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die artgerechte Haltung des Hundes möglich ist. Gegebenenfalls kann auch eine weitere Bezugsperson für die Versorgung eingesetzt werden.
Ein Hund kann in der Regel mit der Ausbildung zum Assistenzhund beginnen, sobald er die Grundausbildung abgeschlossen und ausreichend sozialisiert ist. Das ist meist ab einem Alter von etwa 12 bis 18 Monaten der Fall.
Warn- und Signalhunde, wie Diabetes- oder Epilepsiewarnhunde, können bereits vor Abschluss der Grundsozialisation mit bestimmten Trainings begonnen werden. Sie können oft schon im Welpen- oder Junghundealter mit spielerischen Übungen auf Körpersignale oder Geräusche vorbereitet werden.
Damit ein Assistenzhund in Deutschland offiziell Zugangsrechte erhält, muss das Team aus Mensch und Hund eine staatlich anerkannte Prüfung nach § 12g BGG ablegen, die die Ausbildung des Hundes und die Zusammenarbeit im Alltag nachweist und mit einem Zertifikat bestätigt wird. Erst mit dieser bestandenen Prüfung oder einer gültigen früheren Anerkennung kann der Assistenzhund offiziell als solcher anerkannt werden und rechtliche Zugangsrechte nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) erhalten.
Aktuell ist die Umsetzung dieses Systems jedoch eingeschränkt: Es gibt derzeit keine akkreditierte Prüfungsstelle, die neue Prüfungen für Assistenzhunde und Mensch‑Assistenzhund‑Teams abnehmen kann, weil die bisher zuständige Fachstelle ihre Akkreditierung zurückgegeben hat. Ohne eine solche akkreditierte Stelle können Prüfungen derzeit nicht offiziell durchgeführt und damit keine neuen Zugangsrechte vergeben werden.
Ein geprüfter Assistenzhund darf in Deutschland regulär bis zu seinem 10 Lebensjahr arbeiten. Danach kann die Einsatzzeit zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden, sofern der Hund gesundheitlich und geistig fit ist. So wird sichergestellt, dass der Hund nur so lange im Einsatz bleibt, wie er zuverlässig und schmerzfrei seine Aufgaben erfüllen kann.
Anschaffung eines Assistenzhundes
Die Ausbildung eines Assistenzhundes ist mit erheblichen Kosten verbunden, die sich aus mehreren Faktoren zusammensetzen. Dazu gehören die Auswahl und gesundheitliche Vorbereitung des Hundes, die Unterbringung während der Ausbildungszeit sowie Futter, Tierarztversorgung und Versicherung. Ein wesentlicher Teil entfällt auf die professionelle Ausbildung durch erfahrene Trainer
Aber auch die Vorbereitung auf die unabhängige Teamprüfung kostet Zeit und Geld. Hinzu kommen Materialkosten, organisatorische Leistungen und teilweise Gruppenkurse, um Sozialverhalten und Verhalten in Alltagssituationen zu festigen. All diese Posten zusammen machen die Gesamtkosten deutlich höher, als es die reinen Trainingsstunden vermuten lassen.

Die reine Selbstausbildung von Assistenzhunden ist in Deutschland seit dem Inkrafttreten des neuen Teilhabestärkungsgesetzes nicht mehr möglich. Assistenzhunde müssen nun über professionelle Ausbildungsstellen ausgebildet werden, um die Qualität und Zuverlässigkeit der Teams sicherzustellen. Ziel ist es, dass die Hunde optimal auf die speziellen Anforderungen ihrer zukünftigen Bezugsperson vorbereitet sind und die Assistenzaufgaben zuverlässig erfüllen können.

Bei der Fremdausbildung lebt der Hund während der Ausbildungszeit bei einer Patenfamilie oder dem professionellen Trainer und wird intensiv auf seine späteren Aufgaben vorbereitet. In strukturierten Trainingsprogrammen lernt der Hund, seine zukünftigen Assistenzaufgaben zuverlässig und gerne zu erfüllen. Zudem wird er gezielt auf die unabhängige Teamprüfung vorbereitet, die die Einsatzfähigkeit zusammen mit seiner zukünftigen Bezugsperson sicherstellt.

Die Dualausbildung kombiniert Fremd- und Selbstausbildung. Der Hund lebt bei seiner Person und wird zusätzlich von einem professionellen Trainer trainiert. Neue Übungen werden entweder in Trainingsstunden vermittelt und zu Hause gefestigt oder der Hund verbringt kurze Phasen beim Trainer, um neue Aufgaben zu lernen, die anschließend zu Hause geübt werden. Soll das Team eine Prüfung antreten wollen, müssen mindestens 60 Stunden bei einem Trainer nachgewiesen werden.
Die Ausbildung, Betreuung und Versorgung eines Assistenzhundes ist mit hohen Kosten verbunden. Neben der professionellen Ausbildung des Trainers fallen Ausgaben für Hund, Futter, Tierarzt, Versicherung, Material und Prüfungen an. Diese Investition sichert die Qualität und Zuverlässigkeit des Assistenzhund-Teams. Kann die Finanzierung nicht allein getragen werden, bieten Stiftungen, Vereine, Crowdfunding und Spenden verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten.
Erfahre mehr über Beratungs- und Ausbildungskosten eines Assistenzhundes.
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FAQ
Ein Assistenzhund ist ein speziell auf ein Krankheitsbild ausgebildeter Hund, der einen Menschen im Alltag als anerkanntes Hilfsmittel (wenn geprüft) unterstützt. Voraussetzung ist eine medizinische Notwendigkeit, die ärztlich bestätigt wurde. Der Hund übernimmt Aufgaben, die seiner Bezugsperson helfen, selbstständig zu bleiben. Anders als Pädagogik- und Therapiebegleithunde handelt ein Assistenzhund häufig eigenständig und nur für seine Bezugsperson.
Geprüfte Assistenzhunde erhalten Zugangsrechte. Jedoch kann seit 2023 nicht mehr geprüft werden, da es keine staatliche Akkreditierungsstelle gibt. Deshalb gibt es momentan zwar ausgebildete Assistenzhunde, die jedoch nicht mehr geprüft werden konnten und dementsprechend keine Zugangsrechte haben.
Die AHundV steht für Assistenzhundeverordnung und ist eine deutsche Rechtsverordnung, die seit März 2023 in Kraft ist. Sie legt fest, wer als Assistenzhund anerkannt werden kann, welche Anforderungen an Gesundheit, Verhalten und Ausbildung bestehen, wie die Prüfung von Assistenzhund-Teams erfolgt und welche Zulassungs- und Kennzeichnungsregeln gelten. Ziel der AHundV ist es, einheitliche Standards für Ausbildung, Prüfung und Einsatz von Assistenzhunden zu schaffen und die rechtliche Grundlage für den Einsatz in Alltag, Arbeit und Behindertenhilfe klar zu regeln.
Bisher wird nur der Blindenführhund nach § 33 SGB V als Hilfsmittel übernommen. Für andere Assistenzhunde fehlen derzeit noch einheitliche Ausbildungs- und Prüfstandards.
Es gibt jedoch die Möglichkeit finanzielle Unterstützung durch Spenden, Crowdfunding, Stiftungen oder Vereine zu erhalten.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fördern soll. Es soll sicherstellen, dass Menschen mit Behinderung die gleichen Chancen zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben haben und nicht benachteiligt werden. Dazu gehört unter anderem, dass öffentliche Einrichtungen, Behörden und bestimmte private Stellen barrierefrei zugänglich sind und Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt behandelt werden. Das Gesetz schützt außerdem vor Diskriminierung und verpflichtet Einrichtungen, angemessene Anpassungen vorzunehmen, soweit dies möglich ist. Im Zusammenhang mit Assistenzhunden bedeutet das, dass Menschen mit anerkannten Assistenzhunden in der Regel Zugang zu öffentlichen Einrichtungen erhalten müssen, damit sie selbstständig am Alltag teilnehmen können.
Nicht jeder Hund kann ein Assistenzhund werden. Entscheidend sind Gesundheit, Temperament, Belastbarkeit, Lernbereitschaft und Zuverlässigkeit. Außerdem muss der Hund zur spezifischen Aufgabe passen. Nur Hunde, deren Charakter und Fähigkeiten zur jeweiligen Assistenzaufgabe passen, können ihre Bezugsperson im Alltag zuverlässig unterstützen.
Nein, nicht jeder Hund kann ein Assistenzhund werden. Entscheidend sind Gesundheit, Temperament, Belastbarkeit, Lernbereitschaft und Zuverlässigkeit. Außerdem muss der Hund zur spezifischen Aufgabe passen. Nur Hunde, deren Charakter und Fähigkeiten zur jeweiligen Assistenzaufgabe passen, können ihre Bezugsperson im Alltag zuverlässig unterstützen. Die Rasse spielt dabei keine Rolle.
Achtung: Züchter, die Welpen und/oder Junghunde als Assistenzhunde verkaufen, arbeiten irreführend und betrügerisch.
Nein. Voraussetzung für einen Assistenzhund ist eine chronische Erkrankung oder Behinderung, die von einem Arzt bestätigt wurde. Außerdem müssen die Anforderungen des § 12h BGG erfüllt werden, der regelt, dass die artgerechte Haltung des Hundes sichergestellt sein muss, ggf. auch durch eine weitere Bezugsperson.
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