Begleithunde für
Pädagogik und Therapie
Ein Team, dass Menschen glücklich macht
Ein Pädagogik- oder Therapiebegleithund ist ein speziell ausgebildeter Hund, der gemeinsam mit seiner Bezugsperson Menschen in therapeutischen, pädagogischen oder sozialen Arbeitsfeldern begleitet und unterstützt. Für den hundgestützten Einsatz existieren unterschiedliche Bezeichnungen wie Lesehund, Kita-Hund, Schulhund, Besuchshund oder Pädagogikbegleithund, die sich vor allem aus dem jeweiligen Einsatzbereich ergeben. Allerdings gibt es in Deutschland keine verbindlichen Vorschriften, wo ein Mensch-Hund-Team ausgebildet wurde. Dementsprechend kann die Qualität hier deutlich variieren.
Ziel der hundgestützten Arbeit ist es, mithilfe des Hundes das emotionale Wohlbefinden zu stärken, Motivation zu fördern sowie soziale und Kompetenzen der Klienten zu unterstützen. Dabei steht stets die gewissenhafte Arbeit des Mensch-Hund-Teams im Vordergrund. Eine Klärung über Anforderungen sollte immer vor Ausbildung/Prüfung mit der jeweiligen Einrichtung erfolgen.

Eine stabile Beziehung, klare Kommunikation und gegenseitiges Vertrauen bilden die Grundlage für einen professionellen und verantwortungsvollen Einsatz.
Vergleich
Pädagogik- (PBH), Therapiebegleit- (TBH) und Assistenzhunde (AH) haben unterschiedliche Aufgaben und Einsatzbereiche. Therapiebegleithunde unterstützen therapeutische Prozesse, Pädagogikbegleithunde begleiten Lern- und Sozialprozesse in Bildungseinrichtungen, wohingegen Assistenzhunde Menschen mit Beeinträchtigungen täglich im Alltag helfen. Die Unterschiede können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
Arbeit mit unterschiedlichen Menschen
Unterstützt therapeutische Prozesse
Unterstützt pädagogische Arbeit &/oder Lernprozesse
Einsatz in Kliniken / Therapieeinrichtungen
Einsatz in Bildungseinrichtungen / Kitas / Schulen
Benötigt spezielle Ausbildung
Fokus auf Gruppen / soziale Interaktion
Rechtlich anerkannt / gesetzlich geschützt
Profis auf vier Pfoten
Die Ausbildung zum Pädagogik-/ Therapiebegleithund hat das Ziel, eine stabile und vertrauensvolle Bindung zwischen Mensch(en) und Hund aufzubauen. Im Einsatz ist das Team verlässlich und ruhig, die Arbeit ist möglichst stressfrei - für Mensch wie Hund.
Auch in herausfordernden Situationen bleiben Mensch und Hund souverän, denn sie wissen was sie tun und können. Wenn der Hund eine Pause benötigt, bekommt er diese, denn er ist keine Maschine und muss nicht funktionieren. Dies gilt selbstverständlich auch für die Menschen.
In der Ausbildung vermittle ich die notwendingen Grundlagen für einen professionellen, verantwortungsvollen und ethisch fundierten Einsatz des Hundes bei tiergestützten Einsätzen.
Dadurch wird ein hohes Maß an Sicherheit für Klienten, beteiligte Einrichtungen sowie für das Mensch-Hund-Team selbst gewährleistet.

Gut zu wissen
Die Dauer der Ausbildung variiert je nach Vorkenntnissen und individuellem Lerntempo, meist zwischen 6 und 12 Monaten. Eine Prüfung zum Therapiebegleithund muss nicht absolviert werden, wird aber als Nachweis für öffentliche Einrichtungen empfohlen. Hier kann der Hund sowohl im therapeutischen, sozialen oder pädagogischen Kontext unterstüztend eingesetzt werden.
Nicht alle Hunde eignen sich zum Therapiebegleithund. Deshalb prüfe ich vor Beginn der Ausbildung oder einer Prüfung die Eignung von Hund & Halter, kläre Ziele und lege mit dir den Weg fest.
Du erhältst das notwendige Wissen rund um Hundeverhalten und Ausdrucksverhalten, Hygiene, Recht, Krankheitsbilder, Sicherheit und mögliche Einsatzbereiche.
In den Praxisstunden trainieren Hund und Halter die notwendigen Basisübungen, auf die alle weiteren Übungen aufbauen, und erarbeiten individuelle Wunschübungen für den tatsächlichen Einsatz.
Um Einrichtungen einen anerkannten Nachweis der Eignung des Mensch-Hund-Teams vorzulegen, eignet sich die Prüfung zum Therapiebegleithund gemäß der Prüfungsverordnung des Vdtt e. V..
Wenn die oben genannten Voraussetzungen sowohl von Hund als auch von der haltenden Person erfüllt wurden, kannst du einen Prüfungsantrag an den VdTT e.V. stellen und mich als Prüfer benennen. Die Prüfung unterteilt sich in zwei Bereiche:
Das Ergebnis der Prüfung wird anschließend mit dir besprochen und das Prüfungsprotokoll dem VdTT e.V. weitergeleitet. Bei erfolgreicher Prüfung wird seitens des VdTT e.V. das Prüfungszertifkat mit Eintragung, welche Einsatzbereiche das Mensch-Hund-Team abdeckt, ausgestellt und zugeschickt.
Wurde die Prüfung nicht bestanden, kann das Team innerhalb von 18 Monaten die Prüfung maximal zwei weitere Male wiederholen. Werden auch diese Prüfungen nicht bestanden, ist eine weitere Überprüfung nicht möglich.
Ein kostenfreier Rücktritt von der Prüfung ist bis 72 Stunden vor dem Prüfungstermin möglich. 50 % der Prüfungsgebühr (190 Euro) werden fällig, wenn die Absage 48 Stunden vor dem Prüfungstermin eingeht. Bei einer Absage innerhalb von 24 Stunden vor der Prüfung oder bei einem unentschuldigten Nichterscheinen am Prüfungstag wird die Prüfungsgebühr in voller Höhe einbehalten.
Wird am Prüfungstag ein ärztliches Attest für den Hund oder die haltende Person vorgelegt, kann ein neuer Prüfungstermin kostenfrei vereinbart werden. Weitere Gebühren fallen dann nicht an.
Meine Bitte: Sprechen Sie mich im Zweifel frühzeitig an. Oft lässt sich eine praktikable Lösung finden.
Sie empfiehlt sich alle 24 Monate, ist jedoch keine Pflicht. Benötigt wird ein aktuelles ärztliches Attest sowie zwei Videoprotokolle durchgeführter TGI-Interventionen.
Prüferinnen und Prüfer treffen ihre Entscheidungen gemäß den Vorgaben der TGI-Prüfungsordnung des VdTT e.V.. und erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Ein Prüfungsurteil kann nur dann angefochten werden, wenn ein nachweislich grober Verstoß gegen die Prüfungsordnung vorliegt. Beschwerden sind direkt an den zuständigen Prüfer oder Prüferin zu richten, jedoch nicht an den Verband. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung besteht diese ausschließlich zwischen Prüfer und Prüfling; eine Haftung oder Beteiligung des VdTT e.V. besteht nicht.
Nein. Der VdTT e.V. sagt klar, dass es egal ist, welches Ausbildungsinstitut besucht wurde. Wichtig ist, dass der Hund keine Gewalterfahrungen im Training erfahren hat. Ein erfahrener Prüfer (und eine erfahrene Hundetrainerin) sieht, wie mit dem Hund trainiert wurde. Oder anders gesagt: aversives Training erkennt man am Verhalten des Hundes. Und das wäre tatsächlich eine Ausschlusskriterium. Wenn du dir unsicher bist, sprich mich gerne an.
Erfahre mehr über Beratungs- und Ausbildungskosten eines Pädagogik- und Therapiebegleithundes.
Darf ich dich unterstützen?
Eine gute Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen. Erfahre mehr über mich, meinen Weg und die Kompetenzen, die mich ausmachen.

Sei kein Fremder - sag Hallo 🙂
Ich versuche dir so schnell wie möglich auf deine Nachricht zu antworten. Pflichtfelder sind mit einem * markiert.
Ich freue mich von dir zu hören oder zu lesen.
Hast du Fragen, benötigst du eine Beratung oder möchtest du die Prüfung als Therapiebegleithundeteam machen? Dann sprich mich an oder schreibe mir.
FAQ
Ein Therapiebegleithund wird gezielt ausgebildet, um Menschen in therapeutischen, pädagogischen oder sozialen Einrichtungen zu unterstützen. Er arbeitet nicht eigenständig, sondern immer gemeinsam mit seiner Bezugsperson. Der Fokus liegt auf emotionaler Unterstützung, Förderung von Wohlbefinden und sozialen Fähigkeiten der Zielgruppe.
Assistenzhunde hingegen sind speziell ausgewählte und ausgebildete Hunde, die Menschen mit Behinderungen im Alltag unterstützen. Sie übernehmen Aufgaben wie beispielsweise das Öffnen von Türen, das Alarmieren bei gesundheitlichen Notfällen oder das Führen sehbehinderter Personen. Sie helfen aktiv ihrem - und nur ihrem - Menschen. Ihr Einsatz ist also auf konkrete, vorher intensiv trainierte Hilfestellungen ausgerichtet. Außerdem haben geprüfte Assistenzhunde Zugangsrechte, die Therapiebegleithunde nicht haben. Jedoch sind aktuell keine Prüfungen möglich.
Solltest du auf der Suche nach deinem Hund sein, unterstütze ich dich gerne. Auch, wenn es keine Garantie gibt, gibt es gewisse Wesenszüge bei Hunden, die ihren Einsatz (und ihre Erziehung) einfacher machen. Wenn du bei der Auswahl Hilfe benötigst, unterstütze ich dich gerne. Der Hund kann sowohl vom Züchter, als auch aus dem Tierschutz kommen.
Die Verantwortung für den Hund und seinen Einsatz liegt immer bei geprüften Person der Mensch-Hund-Teams. Sie entscheidet, wann, wo und wie der Hund eingesetzt wird, achtet auf sein Wohlbefinden und kennt seine Körpersprache. Sie stellt sicher, dass er weder überfordert, noch durch Klienten oder die Umwelt gefährdet wird. Wenn der Hund eine Pause benötigt, kümmert sich die geprüfte Person umgehend darum und kommuniziert dies dem Klienten. Der Hund handelt im Einsatz nicht eigenständig, sondern auf Signal. Eine erfolgreich bestandene Prüfung gibt die notwendige Sicherheit.
Erlaubt sind alle Trainingsmethoden, die gewaltfrei, schmerzfrei und stressarm für den Hund sind. Das bedeutet, dass er nicht geschlagen, getreten, gezwickt oder anderweitig körperlich beeinträchtigt werden darf. Auch nicht durch Hilfsmittel.
Ich arbeite mit positiver Verstärkung (funktionale Belohnung oder Futter), damit der Hund gerne und motiviert mitarbeitet. Denn eine Verknüpfung von Angst oder Schmerz wäre im Kontext der Tiergestützten Intervention absolut ungeeignet.
Nein, eine Kastration ist für die Ausbildung und Prüfung zum Therapiebegleithund nicht zwingend erforderlich. Wichtig ist vor allem, dass der Hund gesund, sozial verträglich und verhaltensstabil ist. Kastrationen können in Einzelfällen aus medizinischen Gründen sinnvoll sein, sind aber keine Voraussetzung für die Eignung als Therapiebegleithund.
Eine Prüfung wird nicht zwingend vorgeschrieben, aber als Kompetenznachweis empfohlen. Sie gibt sowohl dem Hund als auch der haltenden Person Sicherheit und zeigt, dass das Team professionell, stressfrei und zuverlässig arbeiten kann.
Ob eine Prüfung erforderlich ist, hängt allerdings von der jeweiligen Einrichtung ab. Manche verlangen eine offizielle Qualifikation, andere legen darauf keinen Wert. Es empfiehlt sich also vor Ausbildung oder Prüfung mit der Einrichtung zusprechen, um Klarheit über die Anforderungen und eine mögliche Kostenübernahme für zu haben.